Hundepension Hundetrainer

AGB Hunde



Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Betreuungs-, Verwahrungsvertrag der Hundepension Führer.

1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden mit der Hundepension zustande. Der Vertrag kann schriftlich, oder per E-Mail, mündlich, fernmündlich, per Internetbuchung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als geschlossen.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, und Betreuung des Tieres.
Vollpension
Voraussetzung für eine stationäre Betreuung ist ein gültiger Impfpass, der die Grundimpfungen gegen:
Staupe, Infekt. Leberentzündung, Leptospirose, Parvovirose, sowie Tollwut enthält.
Die Impfungen müssen mindestens 10 Tage vor dem Aufenthalt durchgeführt werden
Dieser ist jedes Mal vor Antritt der Betreuung vorzulegen und wird bei der Abholung retourniert.
Weiter muss der Hund mindestens 1 - 3 Tage vorher entwurmt und entfloht sein (Flohband oder Ampullen).
Der zu betreuende Hund muss in einem einwandfreien gesundheitlichen Zustand sein.
Sollte dies nicht zutreffen, kann keine Betreuung im üblichen Sinn erfolgen. Als Alternative besteht
die Möglichkeit einer Pflege, wobei der Hund genauso behandelt wird wie ein erkrankter.
Ist eine Hündin hitzig, oder wird sie es während ihres Aufenthaltes bei uns, so muss sie isoliert gehalten werden. Zusätzlich erhält sie Chlorophylltaps.

Sollte der Hund während seines Aufenthaltes bei uns erkranken, wird alles notwendige, dass zu seiner Genesung beiträgt, automatisch in die Wege geleitet. Die daraus entstehenden Kosten, trägt zur Gänze der Hundebesitzer (Tierarztfahrt, Arztrechnung, Medikamente, Pflege, usw.).
Die tierärztliche Versorgung wird von dem Tierärzteteam Sieghartskirchen übernommen.
Dem in der Pension befindlicher Hund wird größte Sorgfalt gewidmet, jedoch übernehmen wir keinerlei
Gewähr bei Verletzungen, Erkrankung oder wenn es zum Ableben des Hundes kommt.
Für mitgebrachte Gegenstände übernehmen wir ausnahmslos keine Haftung. Bitte kein Spielzeug mitnehmen. Für Schäden, die von einem Tier verursacht werden, haftet ausschließlich der Besitzer.
Unsere Freiläufe sind mit einem 2 Meter hohem Zaun gesichert, und eine Betonierte Grundfestung gegen durchgraben ist ebenfalls gegeben. Sollte es jedoch trotzdem ein Hund schaffen Auszubrechen, übernehmen wir keine Haftung für Verletzungen oder Schäden die der Hund verursacht.

Hunde die Menschen gegenüber Aggressiv reagieren, werden bei uns nicht aufgenommen.  

Über etwaige Allergien oder andere Einflüsse die den Gesundheitszustand des Hundes beeinflussen können, müssen wir unbedingt informiert werden. Diverse physische und psychische Eigenheiten des Hundes müssen vor Beginn der Betreuung bekannt gegeben werden. Die Fütterung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, abends. Wir füttern hochwertiges Trockenfutter mit warmem Wasser zubereitet.
Es besteht die Möglichkeit von anderen Zeiten oder eines anderen Futters, dass jedoch zusätzlich und ausreichend beigestellt werden muss.

Bei der Reservierung sind 50% Anzahlung für die vorgesehene Zeit zu erlegen.
Bei Absage vor 30 Tagen erhält man eine Gutschrift, danach wird der Gesamtbetrag als
Stornogebühr verrechnet. Bei vorzeitiger Beendigung werden € 12.- der entfallenen Tage verrechnet.
Spätestens bei der Abgabe ist der bis dahin angefallene Restbetrag in bar zu entrichten.
Stornierungen werden nur in Schriftlicher Form angenommen.
Bei Terminverlust werden 100% Storno sowie € 35,00 Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Die genaue Übergabezeit ist 1- 2 Tage vorher telefonisch zu vereinbaren.

Auf Wunsch können wir ihren Hund auch holen und / oder wieder zurückbringen.
Eventuelle zusätzliche Leistungen (Training, Spaziergänge, Pflege, usw.) müssen schon
bei der Reservierung bekannt gegeben werden.

Tagespension
Bei der Tagespension ist zu beachten, das der Hund keine Unterbringung im Haus hat.
Weiter gilt die tageweise Betreuung nur für gesundheitlich einwandfreie Hunde die ein gesundes,
verträgliches Wesen, ohne übertriebene Aggressionen, haben.
In der Tagespension laufen meistens mehrere Hunde nach Verträglichkeit in einem Auslauf.
Hunde die nicht abgeholt werden, verbleiben noch 5 Tage in der Pension danach werden sie in ein
Tierheim gebracht. Die anfallenden Kosten trägt der Hundehalter.

Tel.: 0676/963 962 4 oder 0676/963 962 5
Gerichtsstand ist Tulln.

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